Warum und wie be- und entlüften?
Hebeanlagen und Pumpstationen müssen be- und entlüftet werden, um Druckschwankungen in Abwasserbehälter auszugleichen sowie die Konzentration von korrosiven oder übelriechenden Gasen zu begrenzen. Hierfür kommen Lüftungsleitungen zum Einsatz, die den Luftaustausch zwischen Behälterraum und Außenwelt bzw. Innenräumen ermöglichen.
Die Regeln der Lüftung von Hebeanlagen befinden sich in der DIN EN 12056-4 Abschnitt 5.3, sowie DIN 1986-100 im Abschnitt 6.5.3.
Normvorgaben
DIN EN 12050-1Beschaffenheit der Lüftungsleitungen
Bei den Lüftungsleitungen sind ausreichende Mindestquerschnitte zu wählen. Diese ergeben sich aus den Vorgaben der DIN EN 12050-1 im Abschnitt 4.3.3
Bei Förderströmen bis 12 l/s mindestens DN 50.
Bei größeren Förderströmen mindestens DN 70.
Falls eine normgerechte Lüftung nicht herstellbar ist, z. B. beim Bauen in denkmalgeschützten Gebäuden, kann hilfsweise eine Kombination aus Belüftungsventil und Aktivkohle unter zwei Voraussetzungen alternativ eingesetzt werden:
Ausreichende Dimensionierung zum sicheren Ableiten von Über- und Unterdruck
Regelmäßige Eigenkontrolle sowie Wartung und Erneuerung der Aktivkohle
Doch ist einer fest installierten Lüftungsleitung über Dach – falls möglich – immer der Vorzug zu geben, da diese den erforderlichen Druckausgleich sicher gewährleistet.