Inspektion
Abwasserhebeanlagen sollten monatlich einmal vom Betreiber durch Beobachtung von mindestens zwei Schaltzyklen auf Betriebsfähigkeit geprüft werden.
Wartung
Die Anlage muss regelmäßig durch einen Fachkundigen gewartet werden. Die Zeitabstände dürfen nicht größer sein als
- 1/4 Jahr bei Anlagen in gewerblichen Betrieben
- 1/2 Jahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
- 1 Jahr bei Anlagen in Einfamilienhäusern
Bei der Wartung sind im einzelnen folgende Arbeiten auszuführen:
- Prüfen der Verbindungsstellen auf Dichtheit durch Absuchen des Umfeldes von Anlagen und Armaturen
- Betätigung der Schieber, prüfen auf leichten Gang und Dichtheit, gegebenenfalls nachstellen und einfetten
- Öffnen und reinigen des Rückflussverhinderers; Kontrolle von Sitz und Kugel/Klappe; Funktionsprüfung
- Reinigen der Fördereinrichtung und des unmittelbar angeschlossenen Leitungsbereichs; prüfen des Laufrades und der Lagerung
- Ölstandsprüfung, erforderlichenfalls nachfüllen oder Ölwechsel (wenn Ölkammer vorhanden)
- Innenreinigung des Behälters (bei Bedarf bzw. nach speziellen Erfordernissen)
- Visuelle Kontrolle des elektrischen Teils der Anlage
- Visuelle Kontrolle des Zustandes des Sammelbehälters
- Alle zwei Jahre Anlage mit Wasser durchspülen
Nach Erledigung der Wartungsarbeiten, ist die Anlage nach Durchführung eines Probelaufs wieder in Betrieb zu nehmen. Über die Wartung ist ein Protokoll anzufertigen mit Angabe aller durchgeführten Arbeiten und der wesentlichen Daten. Soweit Mängel festgestellt werden, die nicht behoben werden können, sind diese dem Anlagenbetreiber von dem die Wartung durchzuführenden Fachkundigen sofort schriftlich gegen Quittung zu melden.