Wie ermittelt man die Rückstauebene?
Am Anfang steht die Frage, ob eine Rückstausicherung notwendig ist. Zunächst ist das Niveau der Rückstauebene zu ermitteln. Rein formell kann die Rückstauebene durch die örtliche Behörde festgelegt werden. Doch befreit dies den Planer nicht vor einer genauen Betrachtung der örtlichen Situation unter Berücksichtigung des physikalischen Prinzips der kommunizierenden Röhren. So können sich abweichend ganz andere Rückstauebenen ergeben.
Liegen keine Angaben vor, so gilt:
- Bei ebenem Gelände: die Straßenoberfläche einschließlich Gehweg oder Seitenstreifen (DIN-EN 12056)
- Bei geneigtem Gelände: 15 cm über dem Niveau des gegen die Fließrichtung gesehenen nächsten Kanalschachtes (Ö-Norm B2501)
- Bei angeschlossenen Sammelgruben: die Oberkante der Schachtabdeckung
KESSEL-Empfehlung – Sicherheitsabstand!
Planen Sie die sichere Rückstauebene immer mit einem Sicherheitsabstand zur physikalischen Stauebene!
- Physikalische Stauebene
Statische Verteilung von Wasser aufgrund kommunizierender Röhren - Sicherheitsabstand
Notwendiger Abstand zwischen physikalischer Stauebene und Rückstauebene - Anzunehmende Rückstauebene
Dynamische Verteilung von Wasser aufgrund von Staudruck und Quellströmung
Sicherheitsabstand
Was andere Regelwerke dazu formulieren.
Österreich: ÖNORM B 2501 = 15 cm
Schweiz: SN 592 000 = 10 cm
Verschiedene Ortssatzungen = 10 bis 30 cm
DIN EN 12056-4:
„Straßenoberfläche ist die Fahrbahn einschließlich Gehwege, Seitenstreifen“ (dies entspricht etwa 15 cm)
Deshalb: KESSEL Empfehlung zur sicheren Rückstauebene = Physikalische Stauebene = Straßenoberkante plus 15 cm Sicherheitsabstand
Maßgebendes Niveau
Im nächsten Schritt ist das maßgebende Niveau der Ablaufstellen als Bezugsgröße zu ermitteln. Hierbei ist maßgebend:
- für Ablaufstellen von Schmutzwasser der Wasserspiegel im Geruchverschluss
- für Niederschlagswasser die Oberkante der Ablaufstelle (Rost)
Und im nächsten Schritt ist abzugleichen, welche dieser Ablaufstellen unter der Rückstauebene liegen und deshalb zu schützen sind.
Maßgebend bei Ablaufstellen für Schmutzwasser ist die Geruchsverschlusshöhe (GVH). Diese ist mit der Rückstauebene (RSE) abzugleichen.