Eigenkontrolle nach DIN EN 1999-100
Funktionsfähigkeit und Zustand der Abscheideranlage sind mindestens monatlich von einem Sachkundigen zu kontrollieren:
- Inaugenscheinnahme der Zu- und Ablaufbereiche von Schlammfang und Abscheider
- Messung der Schichtdicke bzw. Ermittlung des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit im Abscheider
- Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang, vorzugsweise im Zulaufbereich
- Kontrolle der selbsttätigen Verschlusseinrichtung und eventuell vorhandener Warneinrichtungen
- Kontrolle der Koaleszenzeinrichtung auf Durchlässigkeit durch Sichtkontrolle des Wasserstandes bei Wasserdurchfluss
Festgestellte Mängel sind sofort zu beseitigen!
Wartung nach DIN EN 1999-100
Die Abscheideranlage ist halbjährlich von einem Sachkundigen entsprechend den Vorgaben des Herstellers und des behördlichen Bescheids zu warten.
Neben den Maßnahmen der Eigenkontrolle sind zusätzlich folgende Arbeiten durchzuführen:
- Kontrolle der Koaleszenzeinrichtung nach den Vorgaben des Herstellers
- Prüfung der sichtbaren Innenbereiche durch Inaugenscheinnahme auf erkennbare Schäden
- Reinigung und prüfen der selbsttätigen Verschlusseinrichtung und Sonden vorhandener Warneinrichtungen
- Entleerung und Reinigung des Abscheiders bei außergewöhnlicher Verschmutzung
- Reinigung der Probenahmeeinrichtung/des Probenahmeschachtes bei Bedarf
Festgestellte Mängel sind sofort zu beseitigen!
Betrieb
Der Betrieb hat durch sachkundiges und eingewiesenes Personal zu erfolgen. Es ist ein Betriebstagebuch gemäß DIN EN 1999-100 zu führen, in dem die jeweiligen Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen, Überprüfungen und die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel sowie die Entsorgung entnommener Inhaltsstoffe zu dokumentieren sind.