Entnahme und Entleerung nach DIN EN 1999-100
Die im Abscheider zurückgehaltene Leichtflüssigkeit ist spätestens zu entnehmen, wenn die Menge der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit 80 % der maximalen Speichermenge erreicht hat.
Die Entnahme des im Schlammfang enthaltenen Schlammes muss spätestens dann erfolgen, wenn die abgeschiedene Schlammmenge die Hälfte des Schlammfangvolumens erreicht hat.
Das Wiederbefüllen der Abscheideranlage muss mit Wasser (z. B. Trinkwasser, Betriebswasser oder aufbereitetes Abwasser aus der Abscheideranlage) erfolgen.