Das KESSEL Planungshandbuch

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Inbetriebnahme

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Was muss bei Inbetriebnahme geprüft werden?

Die Inbetriebnahme muss durch einen Fachkundigen erfolgen und ist schriftlich zu protokollieren. Zur Inbetriebnahme ist ein Probelauf mit Wasser über mindestens zwei Schaltspiele erforderlich. Während des Probelaufs ist ein Trockenlauf zu vermeiden.

Vor, während bzw. nach diesem Probelauf sind zu prüfen: 

  1. die elektrische Absicherung der Abwasserhebeanlage nach Vorschriften der IEC bzw. örtlichen Vorschriften   
  2. die Drehrichtung des Motors   
  3. die Schieber (Betätigung, Offenstellung, Dichtheit)   
  4. die Schaltung und Einstellung der Schalthöhen im Sammelbehälter, sofern vom Hersteller nicht fest eingestellt   
  5. Dichtheit der Anlage, Armaturen und Leitungen   
  6. Betriebsspannung und Frequenz   
  7. Funktion des Rückstauverhinderers   
  8. Störmeldeeinrichtung   
  9. Befestigung der Druckleitung   
  10. Motorschutzschalter; Prüfung durch kurzzeitiges Ausschrauben einzelner Sicherungen (Zwei-Phasen-Lauf)   
  11. Ölstand (falls Ölkammer vorhanden)   
  12. Kontrolllampen, Messinstrumente und Zähler m) Funktion der eventuell installierten Handpumpe

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