Planung von Bodenabläufen

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Wo müssen Bodenabläufe eingeplant werden?

Unter jeder Entnahmestelle im Gebäude (außer für Feuerlöschzwecke und für Wasch- und Geschirrspülmaschinen) muss eine Ablaufstelle vorhanden sein, wenn nicht der Abfluss über wasserdichtem Fußboden ohne Pfützenbildung zu einer Ablaufstelle möglich ist.
Sanitärräume in Gebäuden, die für einen wechselnden Personenkreis bestimmt oder allgemein zugänglich sind (z. B. Hotels, Schulen, Sportstätten oder Gaststätten), müssen einen Bodenablauf mit Geruchsverschluss enthalten. Bäder in Wohnungen sollten einen Badablauf erhalten. Neben der Bodenentwässerung schützen sie zugleich vor Überflutung und Bauwerksdurchnässung durch überlaufende Badewannen, Waschmaschinendefekte etc.

Außer den DIN-Normen sollten auch die Arbeitsstätten-Richtlinien beachtet werden, wonach in Waschräumen für 30 m2 zu reinigender Grundfläche ein Bodenablauf eingebaut werden muss.

Bodenabläufe, bei denen viel Sinkstoffe (z. B. Lebensmittelverarbeitung oder andere gewerbliche Anlagen) anfallen, müssen genügend große Schmutzeimer besitzen bzw. einen nachgeschalteten Sinkstoffabscheider erhalten. Bei Abläufen in unbefestigten Flächen wie Verkehrsflächen, Höfe und Gärten ist die Umgebung im Umkreis von mindestens 1 m um den Ablauf zu befestigen.

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