Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung

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Gesetzliche Richtlinien & Normen

Der Betreiber einer Abscheideranlage ist nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen sowie nach EN 1825 / DIN 4040-100 verpflichtet, die Anlage vor Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.

Regelmäßige Wartungsintervalle

Zum Prüftermin müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Alle Komponenten der Anlage müssen vollständig installiert sein, sodass die Abscheideranlage voll funktionsfähig und betriebsbereit ist. 
  • Am Prüftag muss der Abscheider vollständig entleert und gereinigt sein. Eine ausreichende Wasserversorgung zum Befüllen der Anlage ist zu gewährleisten (mindestens C-Schlauch). 
  • Folgende Unterlagen müssen zur Verfügung gestellt werden: Entwässerungsplan, Betriebsanleitung, Wartungsanleitung, Prüfbericht des DIBT, Entwässerungsgenehmigung der Behörde, baurechtliche Genehmigung, Betriebstagebuch   
  • Während der Prüfung der Abscheideranlage muss der Abwasserzufluss unterbunden werden. 

Prüfung nach DIN 4040-100

Die Durchführung der Prüfung erfolgt nach den Richtlinien der DIN 4040-100 und läuft wie folgt ab:

Überprüfung der Bemessung der Abscheideranlage; Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage; Verschließen des Fettabscheiderauslaufs; Verschließen des Fettabscheiderzulaufs (soweit möglich); Befüllung der Fettabscheideranlage mit Wasser und Einstau bis 20 mm unter Bodeneinlauf bzw. max. 20 mm unterhalb der Abscheideroberkante; Sättigung der Anlagenkomponenten über einen Zeitraum von 1 Stunde; Die Anlage wird nach DIN 4040-100 auf Dichtheit geprüft; Prüfung des Betriebstagebuchs; Prüfung der Zulaufleitung der Abscheideranlage als Lüftungsleitung.

Das Ergebnis der Prüfung der Fettabscheideranlage wird in einem Prüfbericht mit Fotodokumentation festgehalten. Die Bemessung der Fettabscheideranlage nach EN 4040-100 wird durchgeführt und dem Prüfbericht zusammen mit den Messwertausdrucken beigelegt.

Undichtigkeiten bei der Generalinspektion

Sollten bei der Prüfung Undichtigkeiten festgestellt werden, wird automatisch nach DIN 4040-100 eine Schadenserkundung zur Lokalisierung der Schäden Prüfung/Anlage durchgeführt.

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