Wann wird ein Fettabscheider benötigt?

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Dann ist ein Fettabscheider Pflicht

Einen Fettabscheider müssen Sie gemäß DIN EN 1825 und DIN 4040-100 dann verwenden, wenn Sie ein gastronomisches, lebensmittelverarbeitendes oder ähnliches Gewerbe betreiben, in dem fetthaltiges Abwasser anfällt. Trennen Sie Ihr Abwasser nicht, entstehen hartnäckige und übelriechende Ablagerungen im Entwässerungssystem, die extrem schwer zu beseitigen sind. In diesem Fall müssen Sie neben einem Bußgeld auch mit hohen wirtschaftlichen Schäden durch Rohrverstopfung, Korrosion und Funktionsstörungen von Klär- und Hebeanlagen rechnen. 

Wer benötigt einen Fettabscheider?

Alle Betriebe, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt, sind zum Einbau eines Fettabscheiders verpflichtet. Das gilt u. a. für folgende Branchen: 

Gastronomie
  • Küchenbetriebe und Großküchen, z. B. Gaststätten, Hotels, Autobahnraststätten, Kantinen;   
  • Grill, Brat- und Frittierküchen  
  • Essensausgabestellen (mit Rücklaufgeschirr) 
  • Metzgereien mit und ohne Schlachtung 
  • Fleisch- und Wurstfabriken mit und ohne Schlachtung 
  • Schlachthöfe (Großschlachtereien) 
  • Geflügelschlachtereien  
  • Darmzubereitungsanlagen 
  • Ölmühlen & Speiseölraffinerien 
  • Margarinefabriken 
  • Konservenfabriken 
  • Fertiggerichtherstellungen 
  • Fritten- und Chipserzeugungen 
  • Erdnussröstereien 
  • Tierkörperverwertungen 
  • Knochen- und Leimsiederungen 
  • Seifen- und Stearinfabriken 

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