Das Einmaleins der Hybrid-Hebeanlagen

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Eine Hebeanlage ist oft nicht die beste Lösung

Die Hebeanlage ist ein altbewährtes Mittel, um Ablaufstellen (Bodenabläufe, Sanitäranlagen etc.) unterhalb der Rückstauebene vor Rückstau zu schützen. Sie pumpt das Abwasser über eine Rückstauschleife ab, die zuverlässig verhindert, dass Wasser entgegen der Fließrichtung ins Haus eindringt. Für viele ist der Fall damit erledigt, wenn es um die Wahl einer Rückstausicherung geht – obwohl oft die richtigen Voraussetzungen bestünden, um mit einer umweltfreundlichen Hybridlösung einen Großteil der Strom- und Wartungskosten zu sparen. Bevor Sie zur konventionellen Hebeanlage greifen, sollten Sie also genau prüfen, ob Ihre Einbausituation den konstanten Pumpenbetrieb tatsächlich erfordert.

Pumpt nur, wenn sie muss: die Hybrid-Hebeanlage

Immer dann, wenn ein Gefälle von den Ablaufstellen zum Kanal besteht, kommt eine Hybrid-Hebeanlage als Rückstausicherung in Frage – unabhängig davon, ob es sich um Grau- oder Schwarzwasser handelt. Sie nutzt im Normalbetrieb die Schwerkraft, um Wasser ganz ohne Stromverbrauch abzuleiten. Erst bei Rückstau fängt sie an, das Abwasser in die Rückstauschleife zu pumpen. Somit können die angeschlossenen Entwässerungsgegenstände weiter genutzt werden. Gleichzeitig verhindert der integrierte Rückstauverschluss, dass Wasser aus der Kanalisation ins Gebäude drückt. Somit vereinen Hybrid-Hebeanlagen Umweltfreundlichkeit und größtmögliche Wirtschaftlichkeit mit den Vorteilen einer Hebeanlage.

Betriebszustände einer Hybrid-Hebeanlage

Normalbetrieb
Entwässerung über das natürliche Gefälle

Rückstauschutz
Rückstauverschluss verhindert Wassereintritt

Entwässerung bei Rückstau
Mittels Pumpe über die Rückstauschleife

Produktauswahl

Alle in einer Entwässerungsanlage verbauten Produkte gelten als Bauprodukte und müssen gemäß der Bauproduktenrichtlinie, Landesbauordnung und DIN 1986-100 baurechtlich geregelt sein. Hierzu sind folgende Nachweisverfahren erlaubt:

  • harmonisierte Normen wie zum Beispiel DIN EN 12050 für Hebeanlagen oder DIN EN 13564 für Rückstauverschlüsse
  • allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen wie zum Beispiel Z-53.2-487 für Rückstauhebeanlage Ecolift
  • bauaufsichtliche Zustimmung im Einzelfall durch eine Eignungsfeststellung und Abklärung mit einer zuständigen Behörde

Bezüglich des Einsatzbereiches beschreibt die DIN 1986-100 nur die beiden genormten Produktarten Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse. Doch wie auch der Kommentar der DIN 1986-100 feststellt, ist es aus Gründen der technischen Entwicklung, der Wirtschaftlichkeit, aber auch des Umweltschutzes und des sparsamen Umganges mit Primärenergien notwendig, dass neue Bau- und Werkstoffe, Bauteile, Bauarten und Einrichtungsgegenstände Anwendung und Verwendung finden.

Insofern können auch innovative Lösungen geplant und verwendet werden. Deren Einsatzbereich ist in der jeweiligen Zulassung geregelt oder auch im Einzelfall mit der jeweiligen Behörde abzustimmen.

Somit stehen zum Schutz gegen Rückstau grundsätzlich drei Produktarten zur Verfügung:

  • automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife nach DIN EN 12050
  • Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1 oder
  • Rückstausicherungsanlagen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, z. B. Rückstaupumpanlagen und Rückstauhebeanlagen  

Damit stehen für die Projektierung neben etablierten und genormten Produkten auch innovative Produkte zur Verfügung. Meist ergeben sich bezogen auf die jeweilige Situation mehrere Möglichkeiten. Bei der endgültigen Entscheidung sollte daher ein Optimum an Sicherheit und Wirtschaftlichkeit gewählt werden.

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