Niederschlagswasser

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Worauf ist bei Niederschlagswasser zu achten?

Niederschlagswasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene dürfen an die öffentliche Kanalisation nur getrennt von häuslichem Abwasser über automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen, die außerhalb des Gebäudes angeordnet werden müssen, rückstaufrei nach DIN EN 12056-4 (heben über die Rückstauebene, Rückstauschleife) angeschlossen werden. Die abflusswirksamen Flächen unterhalb der Rückstauebene, die ein Gefälle zum Gebäude aufweisen, wie Garageneinfahrten, Hauseingänge oder Geländeabtragungen zu Souterrainwohnungen, sind möglichst klein zu halten.  

In Ausnahmefällen, z. B. bei Grenzbebauung und innerstädtischen Innenhöfen oder kleinen Flächen unterhalb der Rückstauebene mit Gefälle zu Eingängen des Gebäudes wie z. B. bei Garagenrampen, kann die Abwasserhebeanlage auch innerhalb des Gebäudes als Doppelhebeanlage installiert werden, wenn das Gebäude in geeigneter Weise durch bauliche Maßnahmen gegen Überflutung geschützt wird.  

Niederschlagswasser kleiner Flächen (etwa 5 m2) von Kellerniedergängen und dergleichen kann versickert werden. Falls dies nicht möglich ist, dürfen solche Flächen bei Vorhandensein natürlichen Gefälles über Rückstauverschlüsse nach EN 13564-1 entwässert werden, wenn geeignete Maßnahmen, z. B. Schwellen bei Kellereingängen, ein Überfluten der tiefliegenden Räume durch Regenwasser verhindern, solange der Rückstauverschluss geschlossen ist. Hierfür ist eine Überflutungsprüfung erforderlich.   

Abwasserhebeanlagen, die Flächen unterhalb der Rückstauebene entwässern, die bei Überfluten Gebäude oder andere Sachwerte gefährden können, sind so auszulegen, dass bei Auftreten eines Jahrhundertregenereignisses r(5,100) keine Schäden auftreten können. Zu diesen Flächen zählen z. B. Hauseingänge, Kellereingänge, Garageneinfahrten und Innenhöfe. Bei kleinen Flächen unterhalb der Rückstauebene mit Gefälle zu Eingängen des Gebäudes, wie z. B. bei Garagenrampen, kann die Abwasserhebeanlage auch innerhalb des Gebäudes installiert werden.   

Für große Flächen unterhalb der Rückstauebene, die Gebäude oder Sachwerte nicht gefährden, ist ein Überflutungsnachweis nach DIN EN 752 mit dem mindestens 30-jährigen Regenereignis in 5 Minuten (r(5,30)) zu führen. In diesen Fällen ist die Abwasserhebeanlage mindestens für den Fünfminutenregen, der einmal in 2 Jahren (r(5,2)) auftreten kann, zu bemessen.   

Hebeanlagen für Regenwasser müssen DIN EN 12050-1 für nass aufgestellte Anlagen, jedoch ohne Fäkalienzerteilung bzw. DIN EN 12050-2 entsprechen und verwendet werden. Die Anlagen sind als Doppelhebeanlagen auszuführen.

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