Rückstauschutz bei Regenwassernutzung und Kleinkläranlagen

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Abwasser aus Regenwassernutzungsanlage

Gemäß DIN 1989 muss der Überlauf aus Regenwasserspeichern rückstaufrei an eine Kanalisation angeschlossen werden. Zu unterscheiden ist dabei:  

  • Bei Anschluss an Regenwasserkanal kann die Absicherung mittels Rückstauverschlüsse vom Typ 0, 1 oder 3 gemäß DIN EN 13564-1 erfolgen  
  • Bei Anschluss an einen Mischwasserkanal muss über eine Schmutzwasser-Hebeanlage gemäß DIN EN 12050-1 entwässert werden  

Bezüglich Dimensionierung ist eine Bemessungsregenspende r(5,100) anzusetzen. 

Abwasser aus Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen müssen ebenfalls rückstausicher eingebaut werden. Bei fehlender Überhöhung zwischen Betriebswasserspiegel und Rückstauebene droht eine Störung des Kläranlagenbetriebes. Ausreichender Schutz ist über Rückstauverschlüsse zu erreichen.

Abwasser aus Drainagen

Grundwasser darf grundsätzlich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden. Für den Fall, dass die Drainage eines Gebäudes an die Entwässerungsanlage angeschlossen werden soll, ist vor Baubeginn mit der Wasserbehörde bzw. dem Kanalnetzbetreiber die Zulässigkeit der Einleitung abzustimmen. Die Drainageleitung ist in diesem Fall in einen besteigbaren Schacht mit mindestens 0,5 m tiefem Sandfang außerhalb des Gebäudes einzuführen und rückstaufrei an die Entwässerungsanlage anzuschließen. Da meist das Gefälle zum Kanal nicht ausreichend ist, muss eine Hebeanlage verwendet werden. 

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