Sicherer und wirtschaftlicher Betrieb
Für den sicheren Betrieb ist der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte (Betreiber) verantwortlich.
Für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb einer Entwässerungsanlage sind dem Betreiber die erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanleitungen zu übergeben.
Zur Erfüllung seiner Obliegenheiten und Sorgfaltspflichten ist der Betreiber durch den Anlagenhersteller in die Bedienung der Anlage einzuweisen und mit ihrer Betriebsweise vertraut zu machen. Insbesondere ist auf Anlagen hinzuweisen, bei denen die dauerhafte Funktion nur sichergestellt ist, wenn regelmäßige Inspektionen bzw. Wartungen durchgeführt werden wie Abwasserhebeanlagen, Rückstauverschlüsse, Abscheider und Kläranlagen. Hierfür sollte ein Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll angefertigt werden.
Kontrolle auf Funktion und Mängelfreiheit
Die Entwässerungsanlagen sind neben ihrem bestimmungsgemäßen Betrieb durch regelmäßige Kontrollen auf sichere Funktion und Mängelfreiheit zu überprüfen und, soweit erforderlich, durch ausreichende Instandhaltungsmaßnahmen in betriebssicherem Zustand zu halten.
Voraussetzung für einen störungsfreien Betrieb der Entwässerungsanlage ist die Einhaltung der zur Planung und Errichtung zugrunde gelegten Betriebsbedingungen.
Wartungen, Instandsetzungen und Änderungen an Entwässerungsanlagen dürfen nur von fachkundigem Personal ausgeführt werden.