Impressum

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KESSEL AG
vertreten durch den Vorstand:
Stefan Grenzebach (Vorsitzender), Alexander Kessel, Edgar Thiemt.
Aufsichtsratsvorsitzender: Dieter R. Kirchmair

Kontakt
Bahnhofstraße 31
85101 Lenting
Deutschland

Telefon (0 84 56) 27 - 0
E-Mail: info@kessel.de

Register- und Steuerinformationen
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt
Registernummer: HRB 5304
Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a UStG: DE267242271
WEEE-Reg.-Nr.: DE86420036

Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt (§ 55 Abs. 2 RStV)
Albert Schneider
c/o Kessel AG
Bahnhofstraße 31
85101 Lenting
Deutschland

Online-Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die Kessel AG ist zur Teilnahme an der Online-Streitbeilegung nicht verpflichtet und hierzu auch nicht bereit.

Allgemeine Verkaufsbedingungen
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REACH-Verordnung
REACH steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um eine Verordnung der Europäischen Union (Nr. 1907/2006) zum Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Umwelt vor Gefahren durch Chemikalien. Die KESSEL AG ist nachgeschalteter Anwender im Sinne dieser Verordnung. Bei den von uns vertriebenen Produkten handelt es sich um Zubereitungen, die von REACH nicht zur Registrierung vorgesehen sind. KESSEL erfüllt seine Pflichten im Rahmen der Kommunikation entlang der Lieferkette äußerst gewissenhaft. Unsere Sicherheitsdatenblätter werden laufend überprüft und dem aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst.

RoHS-Richtlinie
RoHS steht für die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Restriction of Hazardous Substances) und regelt die Verwendung sowie das in den Verkehr Bringen von Gefahrenstoffen in Geräten oder technischen Bauteilen. Die veraltete EG-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) ist durch die am 3. Januar 2013 in Kraft getretene 2011/65/EU (RoHS 2) abgelöst worden. Der Anhang II der EU-Richtlinie 2011/65/EU wurde mit der EU-Richtlinie 2015/863/EU ergänzt und trat mit dem 22. Juli 2019 in Kraft. Die KESSEL AG bestätigt, dass alle Produkte in Übereinstimmung mit der RoHS-Richtlinie produziert werden.