Rostarten
Wir unterscheiden Schlitzroste und Gitterroste. Schlitzroste sind im Sanitärbereich zu verwenden, wo z. B. barfuß gegangen wird. Hier darf die Schlitzweite max. 8 mm betragen. Im industriellen Bereich werden Schlitzroste bevorzugt, wenn das Abwasser langfaserige Schmutzstoffe enthält, die in die Entwässerungsrinne bzw. den Bodenaufbau eingespült werden sollen (Fleischwarenverarbeitungsbetrieb u. ä.).
Gitterroste sind zu verwenden, wenn das Abwasser kurzfaserige Schmutzstoffe enthält, die unmittelbar von oben in die Entwässerungsrinne bzw. den Bodenablauf eingeleitet werden sollen. Der große freie Querschnitt des Rostes bietet keine Aufprallfläche für den Abwasserstrahl. Bei Entleerung eines Kochkessels wird deshalb die große Wassermenge spritzfrei über den Gitterrost von der Entwässerungsrinne aufgenommen.
Gitterroste eignen sich besonders in Bereichen wie Großküchen o. ä., wo heißes Abwasser eingeleitet wird. Schmutzeimer in Bodenabläufen und Entwässerungsrinnen sind dann vorzuziehen, wenn Grobstoffe anfallen. Je nach Ausstattung und Arbeitsweise des Betriebes – z. B. Fettabscheider mit Schlammfang bzw. zentraler Siebanlage – kann der Schmutzeimer entfallen. Auch Hygieniker können im Einzelfall die Verwendung des Schmutzeimers untersagen.
Was muss der Planer bezüglich Rutschhemmung bei Bodenabläufen und Rinnen beachten?
Zur Vermeidung von Unfällen muss der Planer den zu erwartenden Einsatzbereich festlegen und die geeigneten Bodenabläufe bzw. Rinnen definieren. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Arbeitsbereich und dem nassbelasteten Barfußbereich.
Arbeitsbereich | Beispiel | Begehung | Anforderung | Regelung |
Allgemeine Arbeitsbereiche | Küche | Mit Schuhen | ASR A1.5* bzw. DGUV Regel 108-003** | DIN EN 16165**** ersetzt die DIN 51130 |
Nassbelastbarer Barfußbereich | Dusche | Barfuß | DGUV Information 207-006*** | DIN EN 16165**** ersetzt die DIN 51097 |
Anforderungen
Der Planer muss die Anforderungen an die Rutschhemmung festlegen. Dabei kann er sich an der TR Arbeitsstätten ASR A1.5** oder der DGUB-Regel 108-003*** orientieren. Beispielsweise wird gefordert:
Einsatzbereiche | R-Gruppe |
Toilettenraum | R 9 |
Umkleide- und Waschräume | R 10 |
Gastronomische Küchen (Gaststättenküchen, Hotelküchen) | R 10 |
Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Heimen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Sanatorien | R 11 |
Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Kliniken | R 12 |
Schlachthaus | R 13 |
R-Gruppen im allgemeinen Arbeitsbereich
Nassbereich
Im Nassbereich hingegen ist die DGUV Information 207-006 anzuwenden. Beispielsweise wird gefordert:
Einsatzbereiche | Bewertungsgruppe |
Barfußgänge und Sanitärbereiche (weitgehend trocken) | A |
Sauna- und Ruhebereiche (weitgehend trocken) | A |
Duschräume und Duschbereiche | B |
Beckenumgänge | B |
Ins Wasser führende Leitern und Treppen | C |
Aufgänge zu Sprunganlagen und Wasserrutschen | C |
Bewertung der Bodenabläufe und Rinnen
Die Prüfung und Einstufung der Produkte erfolgt mittlerweile nach der DIN EN 16165:2023-02, wobei die bisherigen deutschen Prüfverfahren eingearbeitet und weiterentwickelt wurden:
- DIN 51097 im Anhang A,
- DIN 51130 im Anhang B und
- DIN 51131 im Anhang D
Zusammenfassung
Auf Basis der Festlegung von Nutzungsbereichen sind Anforderungen zu definieren und dann die dafür geeigneten Produkte auszuwählen.
* TR Arbeitsstätten ASR A1.5: 2022 Technische Regeln für Arbeitsstätten
** DGUV Regel 108-003 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
*** DGUV Information 207-006 Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche
**** DIN EN 16165:2023-02 Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden - Ermittlungsverfahren; Deutsche Fassung EN 16165:2021 als Ersatz für:
- DIN 51097: Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft – nassbelastete Barfußbereiche
- DIN 51130: Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft - Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr
- DIN 51131: Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft – Verfahren zur Messung des Gleitreibungskoeffizienten“, 08.2008