Das KESSEL Planungshandbuch

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Inspektion und Wartung

7 min Lesezeit

Wartung

Die Kontrolle und Prüfung vor Ort sollte nach DIN 13564-1 und DIN 1986-3 zweimal im Jahr von sachkundigem Personal bei manuellen Rückstauverschlüssen (für fäkalienfreies Abwasser) und im Falle von elektrischen Rückstauverschlüssen des Typs 3 (für fäkalienhaltiges Abwasser) von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Falls erforderlich, sind geeignete Wartungsmaßnahmen durchzuführen, um die Anforderungen an die Dichtheit zu erfüllen.  

Folgende Arbeiten sind auszuführen:  

  1. Entfernen von Schmutz und Ablagerungen  
  2. Prüfen von Dichtungen und Dichtflächen auf einwandfreien Zustand, bei Bedarf Austausch der Dichtungen  
  3. Kontrolle der Mechanik der beweglichen Abdichtorgane, bei Bedarf nachfetten  
  4. Feststellen der Dichtheit der Betriebsverschlüsse durch eine Funktionsprüfung nach DIN EN 13564-2 mit einem Prüfdruck von 1 kPa und 10 Minuten Prüfdauer und nach Herstellerangaben

Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-2 Typ 3 sind von fachkundigem Personal zu prüfen und zu warten. Die anderen Rückstauverschlusstypen sind von sachkundigen Personen zu prüfen. 

Inspektion

  1. Prüfen der Funktion des Betriebsverschlusses 
  2. Bestätigen des Notverschlusses durch Schließen und Öffnen 

Instandhaltung

Entwässerungsanlagen sind nach DIN 1986-3, DIN EN 752-7 und den Bestimmungen der jeweiligen Abwassersatzungen zu betreiben und in Stand zu halten. Sie sind durch regelmäßige Zustandserfassung auf einwandfreie Funktionen und Mängelfreiheit zu prüfen und durch entsprechende Instandhaltungsmaßnahmen in betriebsbereitem und betriebssicherem Zustand zu halten. Die Erfassung und Beurteilung aller verfügbaren relevanten Informationen eines Entwässerungssystems sind durchzuführen. Sie bilden die Grundlage für die anschließende Planung aller weiteren Tätigkeiten. 

Beispiele solcher Informationen sind:  

  1. Erstellen oder Aktualisieren eines Bestandsplanes der Grundstücksentwässerungsanlagen unter der Grundplatte des Gebäudes und außerhalb des Gebäudes mit Angabe der abgeleiteten Abwasserart 
  2. Werkstoffe der Grundleitungen und Angabe der Nennweiten (DN) 
  3. Lage, Tiefe und Höhe, bezogen auf NN (Normalnull), der Schächte und Inspektionsöffnungen einschließlich deren Nennweiten und Anschlüsse 
  4. Lage der Entwässerungsgegenstände, wie z.B. Hofabläufe, Bodenabläufe, Rückstauverschlüsse und Abwasserhebeanlagen 
  5. Lage, Art und Größe von Abwasserbehandlungsanlagen 
  6. Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete und/oder Wassergewinnungsgebiete 

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