Das KESSEL Planungshandbuch

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Notwendigkeit einer Reservefördereinrichtung

3 min Lesezeit

Wann muss eine Doppelhebeanlage verwendet werden?

In Fällen, wo der Zufluss zur Hebeanlage während des normalen Betriebs nicht unterbrochen werden darf, muss die Hebeanlage mit einer zweiten Fördereinrichtung (Doppelhebeanlage) mit gleicher Leistungsfähigkeit ausgerüstet werden, die sich – wenn nötig – selbst einschaltet  

Dies ist z. B. bei einer Hebeanlage, die Niederschlagswasser ableitet, der Fall. Der Betrieb diese Anlage muss jederzeit gewährleistet sein. Wenn beispielsweise während eines Regentages eine Pumpe ausfällt, kann das Regenwasser nicht weiter abgeleitet werden und es kann Gebäudeteile beschädigen. In diesem Fall wird die Notwendigkeit der zweiten Pumpe deutlich, die nun den gesamten Betrieb übernehmen kann. Die Hebeanlage gibt nun ein Signal über den Ausfall der ersten Pumpe. Man hat jedoch genügend Zeit zu reagieren, da die Reservefördereinrichtung (die zweite Pumpe) den Betrieb aufrecht hält.  

Gleiches gilt z. B., wenn Hebeanlagen für die Ableitung von Schmutzwasser von geschlossenen Wohneinheiten oder gewerblich genutzten Anlagen wie beispielsweise nach einem Fettabscheider eingesetzt werden. Hier ist immer eine Doppelhebeanlage zu planen.

Bei unkontrolliertem Zufluss 

zur Hebeanlage, z. B. in Hoch-/Mehrfamilienhäusern oder Tiefgaragen

In Gewerbebetrieben

wie Hotels und Restaurants

Hinter Abscheideranlagen

für Fett oder Leichtflüssigkeiten

Diese Gefahren drohen ohne Doppelhebeanlage

Wenn bei unkontrolliertem Zufluss zur Hebeanlage, in einem Gewerbebetrieb und/oder hinter einer Abscheideranlage keine Doppelhebeanlage verbaut wird, drohen bei einem Ausfall der Pumpe je nach Einsatzort folgende Gefahren:

Überschwemmung

mit bakterien- und keimbelastetem Abwasser

Betriebsunterbrechung

und damit einhergehende Umsatzminderung

Umweltverschmutzung

aufgrund von Fett-, Öl- oder Leichtflüssigkeitsaustritt

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