Das KESSEL Planungshandbuch

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Bestimmung der Nutzungsart

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Bestimmung der Nutzungsart

Wenn auf die Benutzung einer Ablaufstelle nicht verzichtet werden kann, muss die nachfolgende Rückstausicherungsanlage gewährleisten, dass auch während der Rückstausituation eine Entwässerung möglich ist. Dies setzt also einen Pumpenbetrieb voraus. Die Pumpe muss dabei entweder über die Rückstauschleife oder gegen den Rückstau in die Ablaufleitung entwässern.

Schützt bei Rückstau – Die motorische Verschlusseinrichtung verhindert, dass das Abwasser aus dem Kanal ins Haus drückt. 

Entsorgt bei Rückstau – Trotz Rückstau aus dem Kanal und geschlossener Verschlusseinrichtung kann häusliches Abwasser über eine Pumpe entsorgt werden. Damit bleibt die Entwässerungsanlage funktionsfähig. 

Die Hybrid-Entwässerung (Rückstaupumpanlagen und Hybrid-Hebeanlagen) bietet bei einem Pumpenausfall noch mehr Betriebssicherheit, da bei ausreichendem Gefälle zum Kanal weiterhin entwässert wird. Somit wird keine Pumpenenergie verbraucht. Erst bei Eintreten eines Rückstaus schließt eine motorische Verschlusseinrichtung und die Entwässerung erfolgt dann mittels integrierter Pumpe.

Auf die Benutzung einer Ablaufstelle kann verzichtet werden:

  • im häuslichen Bereich, wenn die Ablaufstelle nicht benutzt wird und unabhängig hiervon eine WC-Anlage oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht
  • bei mineralölhaltigem Abwasser, wenn kein Austritt von gespeicherter Leichtflüssigkeit zu befürchten ist
  • bei fetthaltigem Abwasser, wenn der Küchenbetrieb unterbrochen werden kann

Insbesondere gilt für Hebeanlagen, dass eine Doppelhebeanlage mit zwei Pumpen gleicher Förderleistung entsprechend dem Anwendungsfall nach DIN EN 12050-1 bzw. DIN EN 12050-2 einzubauen ist, falls der Abwasserstrom nicht unterbrochen werden darf. Die zweite Pumpe verbessert die Funktionssicherheit.

Welche Pumpen eignen sich für welche Nutzungsart?

Für Rückstausicherungsanlagen mit Druckentwässerung (Hebeanlagen, Pumpstationen, Rückstaupumpanlagen) muss entsprechend der Nutzungsart bestimmt werden, ob ein dauerhafter Pumpenbetrieb erforderlich ist oder chargenweise entwässert werden kann. Hierfür ist zu prüfen, wie häufig welche Abwassermengen über die Rückstausicherung abgeleitet werden.

Für die Entsorgung großer, dauerhaft auftretender Abwassermengen kommen Pumpen der Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) zum Einsatz. Bei der Betriebsart S3 (Chargenbetrieb bzw. periodischer Aussetzbetrieb) ist die maximale Betriebszeit der Pumpe auf einen gewissen Anteil pro 10 Minuten (Angabe in % oder Min.) beschränkt. Aus diesem Anteil ergeben sich für solche Pumpen dementsprechend unterschiedliche Fördermengen.

Gerade bei großen Außenflächen müssen Pumpen eingeplant werden, die dauerlauffähig sind. 

Betriebsarten von KESSEL-Pumpen

S1: Dauerbetrieb
Achtung: „Dauerbetrieb“ bedeutet nicht, dass die Laufzeit einer Pumpe unbegrenzt ist. Die für das jeweilige Gerät geltenden Lebensdauer- und Laufzeitangaben sind zu beachten. 

M = Maschinenleistung; t = Zeit

S3: Chargenbetrieb
Beispiele für Betriebszeitangaben:

  • S3 – 20%: 2 Min. Betriebszeit / 10 Min.
  • S3 – 4 Min.: 4 Min. Betriebszeit / 10 Min. 

M = Maschinenleistung; t = Zeit

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