Bestimmung der Nutzungsart
Wenn auf die Benutzung einer Ablaufstelle nicht verzichtet werden kann, muss die nachfolgende Rückstausicherungsanlage gewährleisten, dass auch während der Rückstausituation eine Entwässerung möglich ist. Dies setzt also einen Pumpenbetrieb voraus. Die Pumpe muss dabei entweder über die Rückstauschleife oder gegen den Rückstau in die Ablaufleitung entwässern.
Die Hybrid-Entwässerung (Rückstaupumpanlagen und Hybrid-Hebeanlagen) bietet bei einem Pumpenausfall noch mehr Betriebssicherheit, da bei ausreichendem Gefälle zum Kanal weiterhin entwässert wird. Somit wird keine Pumpenenergie verbraucht. Erst bei Eintreten eines Rückstaus schließt eine motorische Verschlusseinrichtung und die Entwässerung erfolgt dann mittels integrierter Pumpe.
Auf die Benutzung einer Ablaufstelle kann verzichtet werden:
- im häuslichen Bereich, wenn die Ablaufstelle nicht benutzt wird und unabhängig hiervon eine WC-Anlage oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht
- bei mineralölhaltigem Abwasser, wenn kein Austritt von gespeicherter Leichtflüssigkeit zu befürchten ist
- bei fetthaltigem Abwasser, wenn der Küchenbetrieb unterbrochen werden kann
Insbesondere gilt für Hebeanlagen, dass eine Doppelhebeanlage mit zwei Pumpen gleicher Förderleistung entsprechend dem Anwendungsfall nach DIN EN 12050-1 bzw. DIN EN 12050-2 einzubauen ist, falls der Abwasserstrom nicht unterbrochen werden darf. Die zweite Pumpe verbessert die Funktionssicherheit.
Welche Pumpen eignen sich für welche Nutzungsart?
Für Rückstausicherungsanlagen mit Druckentwässerung (Hebeanlagen, Pumpstationen, Rückstaupumpanlagen) muss entsprechend der Nutzungsart bestimmt werden, ob ein dauerhafter Pumpenbetrieb erforderlich ist oder chargenweise entwässert werden kann. Hierfür ist zu prüfen, wie häufig welche Abwassermengen über die Rückstausicherung abgeleitet werden.
Für die Entsorgung großer, dauerhaft auftretender Abwassermengen kommen Pumpen der Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) zum Einsatz. Bei der Betriebsart S3 (Chargenbetrieb bzw. periodischer Aussetzbetrieb) ist die maximale Betriebszeit der Pumpe auf einen gewissen Anteil pro 10 Minuten (Angabe in % oder Min.) beschränkt. Aus diesem Anteil ergeben sich für solche Pumpen dementsprechend unterschiedliche Fördermengen.
Betriebsarten von KESSEL-Pumpen
S1: Dauerbetrieb
Achtung: „Dauerbetrieb“ bedeutet nicht, dass die Laufzeit einer Pumpe unbegrenzt ist. Die für das jeweilige Gerät geltenden Lebensdauer- und Laufzeitangaben sind zu beachten.
S3: Chargenbetrieb
Beispiele für Betriebszeitangaben:
- S3 – 20%: 2 Min. Betriebszeit / 10 Min.
- S3 – 4 Min.: 4 Min. Betriebszeit / 10 Min.