DIN EN 1825-2
Zunächst muss hinterfragt werden, ob die Ablaufstellen für fetthaltiges Abwasser unter der Rückstauebene liegen. Selbst wenn hierdurch keine Gefahr droht, muss zusätzlich überprüft werden, ob der Ruhewasserspiegel des Fettabscheiders unter der Rückstauebene liegt.
Fettabscheideranlagen dürfen prinzipiell nicht im eingestauten Zustand betrieben werden, weil dadurch die notwendige Durchlüftung unterbrochen wird und die Gefahr des Austrages von Fett besteht.
Deshalb fordert die DIN EN 1825-2: Abscheideranlagen für Fette, deren Ruhewasserspiegel (RWS) unter der Rückstauebene (RSE) liegt, sind über eine nachgeschaltete Rückstausicherungsanlage zu entwässern.
Wie können Fettabscheideranlagen abgesichert werden?
Für die Rückstausicherung von Fettabscheideranlagen können verwendet werden:
- Hebeanlagen nach DIN EN 12050-1
- vom Hersteller dafür freigegebene Hebeanlagen nach DIN EN 12050-2
- vom Hersteller dafür freigegebene Rückstaupumpanlagen
- vom Hersteller dafür freigegebene Hybrid-Hebeanlagen
Da bei Abwasserhebeanlagen bei Betriebsstörungen eine Überflutung des Fettabscheiders droht, sind diese mit einer netzunabhängigen Warneinrichtung auszurüsten. Damit soll dem Betriebspersonal die Unterbrechung des Abwasserabflusses optisch und akustisch signalisiert werden.
Bei der Bemessung einer Hebeanlage gelten die Regeln der DIN EN 12056-4. Der vom Fettabscheider zugeführte Teilstrom ist mit dem Wert Qs (maximaler Schmutzwasserzufluss) gemäß DIN EN 1825-2 anzusetzen.
Fettabscheider ohne Absicherung
Liegt der Ruhewasserspiegel (RWS) unter der Rückstauebene (RSE), so ist eine Rückstausicherung zwingend erforderlich. Dies gilt für erdeingebaute Fettabscheider wie auch für Fettabscheider in freier Aufstellung.
Rückstauschutz innerhalb von Gebäuden mit Gefälle zum Kanal
Rückstauschutz innerhalb von Gebäuden ohne Gefälle zum Kanal
Weiterhin ist die Einleitungsbegrenzung gemäß DIN EN 858-2 zu beachten. „Es darf nur Schmutzwasser, das Fette und Öle pflanzlichen und tierischen Ursprungs enthält, in eine Abscheideranlage für Fette eingeleitet werden. Insbesondere darf kein
- fäkalienhaltiges Schmutzwasser („Schwarzwasser“)
- Regenwasser und
- Schmutzwasser, das Leichtflüssigkeiten, z. B. Fette und Öle mineralischen Ursprungs, enthält
in eine Abscheideranlage für Fette eingeleitet werden.“