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Rückstauschutz bei Regenwasser

8 min Lesezeit

Normgerechte Absicherung im Außenbereich

Niederschlagswasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene darf der öffentlichen Kanalisation nur über eine automatisch arbeitende Hebeanlage rückstaufrei zugeführt werden.

Vorausschauende Planung

Die abflusswirksamen Flächen unterhalb der Rückstauebene, die ein Gefälle zum Gebäude aufweisen wie z. B. Garageneinfahrten, Hauseingänge oder Geländeabtragungen zu Souterrainwohnungen, sind möglichst klein zu halten. Niederschlagswasser kleiner Flächen (etwa 5 m2) von Kellerniedergängen und dergleichen kann versickert werden. Falls dies nicht möglich ist, dürfen solche Flächen bei Vorhandensein natürlichen Gefälles über Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1 entwässert werden, wenn geeignete Maßnahmen, z. B. Schwellen bei Kellereingängen, ein Überfluten der tiefliegenden Räume durch Regenwasser verhindern, solange der Rückstauverschluss geschlossen ist.

Eine vorausschauende Architektur und Landschaftsplanung vermeiden das Risiko einer Gebäudeüberflutung durch günstige Gestaltung des Geländes. Doch ist es oft unvermeidbar, dass abflusswirksame Flächen unterhalb der Rückstauebene ein Gefälle zu Gebäuden aufweisen. In diesem Fall sollten diese Flächen wie Garageneinfahrten, Hauseingänge oder Geländeabtragungen zu Souterrainwohnungen, möglichst klein gehalten werden.

Eine günstige Gestaltung des Geländes minimiert das Risiko einer Gebäudeüberflutung

DIN 1986-100

Generell gilt gemäß DIN 1986-100, Abschnitt 13.1.3: „Ablaufstellen für Regenwasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene dürfen an die öffentliche Kanalisation nur getrennt von häuslichem Abwasser rückstaufrei angeschlossen werden.“

Unterhalb der Rückstauebene anfallendes Regenwasser kann in drei Kategorien eingeteilt werden:

  • Kleine Flächen wie zum Beispiel Kellerabgänge
  • Größere Flächen ohne Gefährdung von Gebäude und Sachwerten
  • Größere Flächen mit Gefährdung von Gebäude oder Sachwerten

Die Bemessung der anfallenden Niederschlagsmengen ist abhängig vom Gefährdungspotenzial 

Flächen ohne Gefährdung von Gebäude oder Sachwerten werden mit einer r(5,2) Regenspende dimensioniert. Zusätzlich ist eine Überflutungsprüfung mit r(5,30) erforderlich 

Bemessungsregenspenden

Flächen unterhalb der RückstauebeneBemessungÜberflutungsprüfung
Kleine Flächen, wie Kellerabgänger(5,100)r(5,100)
Größere Flächen, ohne Gefährdung von Gebäude und Sachwertenr(5,2)r(5,30)
Größere Flächen, mit Gefährdung von Gebäude und Sachwertenr(5,100)r(5,100)

r(5,100) = Ist die höchte Niederschlagsmenge, die in einem 5-minütigen Zeitraum an einem bestimmten Ort 1 mal innerhalb 100 Jahre zu erwarten ist.

Überflutungsprüfung

Generell ist in allen drei Fällen eine Überflutungsprüfung gemäß DIN 1986-100 durchzuführen. Gemäß den unterschiedlichen Gefährdungsbeurteilungen ergeben sich unterschiedliche Sicherheitsniveaus.

Für große Flächen unterhalb der Rückstauebene sind zu verwenden:

  • Hebeanlagen gemäß DIN EN 12050-2
  • Hebeanlagen gemäß DIN EN 12050-1 für nass aufgestellte Anlagen, jedoch ohne Fäkalienzerteilung
  • Rückstaupumpanlagen, sofern vom Einsatzbereich zugelassen
  • Rückstauhebeanlagen, sofern vom Einsatzbereich zugelassen

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